Ändert eine Patientenverfügung wirklich etwas an der Behandlung in den ersten Stunden ? Eher nicht. Bis sie gefunden und gelesen ist, vergeht Zeit, in der einfach gearbeitet wird wie immer. Und dann kenne ich durchaus Fälle, in denen sie bewußt gebrochen wird. Mit welcher Begründung auch immer.
Ich selbst hatte in meinem Leben den ein oder anderen Krankenhausaufenthalt, zuletzt nach einem Sturz aus 16m (42 Brüche, zum Glück keine ernsthaften inneren Verletzungen), gehöre zu den Leuten, die nicht in Ehrfurcht erstarren, wenn sie Menschen in weiß sehen, sondern sehr kritisch alles hinterfragen und habe bisher tatsächlich zum Glück nur gute Erfahrungen gemacht. Was vielleicht auch am Status des Privatpatienten liegen mag.
Der geschilderte Fall läßt hoffen, daß der verantwortliche Oberarzt recht schnell in eine Situation kommt, in der er auf qualifizierte medizinische Betreuung angewiesen ist.
Die Patientenverfügen als ein Instrument der Solidarität gesehen
Wir leben, wie gesagt, in einem Rechtsstaat. Um das mal von Kniechen auf Stöckchen aufzudröseln: Das Gesetz bietet keine ausdrückliche Regelung der Zusammenarbeit von Ärzten mit nicht-ärztlichem Personal an. Daher hat sich die Rechtsprechung berufen gefühlt, diese Frage zu klären. Sie hat sich darauf festgelegt, dass die medizinische Behandlung durch die Ärzte durchgeführt wird, die sich hierzu bestimmter Hilfskräfte bedienen. In der Vorstellung der Rechtsprechung sind diese unselbständig und nicht in der Lage, ohne direkte Hilfestellung des Arztes auch noch so geringfügige Behandlungen auszuführen oder Entscheidungen zu treffen.
Die Allmacht des Arztes entsteht rechtlich gesehen außerdem dadurch, das er in Situationen, in der der Wille des Patienten unklar ist, sich verschiedener Rechtsfiguren bedient: Geschäftsführung ohne Auftrag, Gefahr im Verzuge, Verpflichtung aus Garantenstellung, rechtfertigender Notstand. Ärzte rechtfertigen ihr Handeln zudem in solchen Situationen damit, das sie ja verklagt werden würden, wenn sie nicht so handeln, wie sie handeln würden.
Eine Patientenverfügung und insbesondere eine Vorsorgevollmacht (man kann das alles googeln, sich Formulare ausdrucken, lieber Leser, Du bist jetzt nur noch zehn Minuten entfernt von Deiner selbstverschuldeten Unmündigkeit, aus der Du jetzt austreten kannst, wenn du Dich deines eigenen Verstandes bedienst, Sapere aude!), die einen Vertreter benennt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, das man selbst nicht entscheiden kann, stellt rechtlich gesehen ein Stück Waffengleichheit her.
Um das zu illustrieren:
Wir bekamen eine nette ältere Dame auf die Intensivstation. Mit Patientenverfügung. Die Dame wurde kurze Zeit später für hirntot erklärt. Wir bekamen den Auftrag, Spenderkonditionierung zu betreiben. Wenn jemand hirntot ist, versagt auch ziemlich schnell das Herz-Kreislaufsystem und man muß einiges verballern, um den Patienten bis zur Explantation zu halten. Der behandelnde Arzt hatte aber nicht einmal die Patientenverfügung gelesen, in der die Dame sich dagegen aussprach, Organspender zu werden im Ernstfalle. Das gab uns Pflegende die Chance, uns mit der alten Dame solidarisch zu erklären und harte Hinweise auf den tatsächlichen Willen des Patienten führten dann am nächsten Tag zur Einstellung der Behandlung und ermöglichten ihr den Tod, den sie sich eigentlich gewünscht hatte.
In seiner Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung ? (Königsberg in Preußen, den 30. September 1784) spricht Kant auch von Faulheit und Feigheit, die Ursachen der selbstverschuldeten Unmündigkeit sind. Man kann aber in Umkehrung der Feigheit nicht so ohne weiteres von Tapferkeit sprechen. Im sokratischen Verfahren ist Tapferkeit das Wissen, „was zu fürchten und was zu lieben ist“. In unsolidarischem Zusammenhang mutig zu sein, kann mich ins Unglück stürzen. Der materielle Kern der Tapferkeit ist deshalb, genau wie bei der Erkenntnis, das Vertrauen.
Wenn ich als Pflegekraft also eine Patientenverfügung vorliegen habe, kann ich darauf vertrauen, mich nicht ins Unglück zu stürzen, wenn ich Arztanweisungen zuwider handle. Ich denke, dies ist ein gutes Beispiel für die Gewalt des Zusammenhangs.
Es soll natürlich heißen: Die Patientenverfügung als Instrument der Solidarität gesehen.
Vielleicht ist dies nicht ganz deutlich geworden: Wer Interesse hat an der Arbeit über Palliative Sorge, kann mich unter agtes
Es gibt viele Schuldige an den Verhältnissen. Ein Teil des Problems ist auch die Weigerung der meisten Menschen, die banale Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass jeder stirbt, die wenigsten sind dabei gesund, und nicht jeder wird vorher 80. Der Ernstfall trifft sie fast immer unvorbereitet und liefert sie lämmisch ihrem blinden Vertrauen in unser Gesundheitswesen aus.
@Markus: Solange eine anderslautende Willenserklärung des Patienten nicht vorliegt, müssen zunächst alle lebenserhaltenden Maßnahmen unternommen werden. Man kann nicht auf Verdacht hin gegen das Leben eines Menschen entscheiden.
Liegt allerdings eine Verfügung vor, darf sie nicht gebrochen werden, das haben wir Frau Zypries` Engagement der letzten JAhre zu verdanken. Geschieht es doch, muss der Arzt mit rechtlicher Verfolgung rechnen, wenn auch nicht unbedingt mit Strafe. Problem ist nach meiner Erfahrung auch weniger das Sich-Hinwegsetzen über den erklärten Patientenwillen, sondern verwaschen formulierte Verfügungen, die keine klaren Kriterien oder Handlungsanweisungen für den intensivmedizinischen Ernstfall geben.
Der OA wird im Krankheitsfall die allerbeste Behandlung erhalten, da tragen alte Seilschaften. Das gilt auch für gesundheitspolitische Entscheidungsträger weiter oben - die Gewissheit, nie selbst betroffen zu sein.
Manchmal kann sich die Angehörigkeit zu einer so genannten Elite auch in das Gegenteil verkehren. Über das Ende des Diktators Francisco Franco beispielsweise schrieb der Franco-Gegner Luis Buñuel: „Ich habe schließlich sogar Franco bemitleidet, den man monatelang unter fürchterlichen Leiden künstlich am Leben hielt.“
Wer weiß, vielleicht gerät dieser Oberarzt auch an jemanden, der es noch einmal so richtig krachen lässt: Arterenol auf 99, Dialyse mit Nabi-Beuteln und Ecmo und Rotorestbett und IABP, also das Purgatorium noch zu Lebzeiten. Wir haben immer nur Wahrscheinlichkeiten. Keine Gewißheit.
Ändert eine Patientenverfügung wirklich etwas an der Behandlung in den ersten Stunden ? Eher nicht. Bis sie gefunden und gelesen ist, vergeht Zeit, in der einfach gearbeitet wird wie immer. Und dann kenne ich durchaus Fälle, in denen sie bewußt gebrochen wird. Mit welcher Begründung auch immer.
Ich selbst hatte in meinem Leben den ein oder anderen Krankenhausaufenthalt, zuletzt nach einem Sturz aus 16m (42 Brüche, zum Glück keine ernsthaften inneren Verletzungen), gehöre zu den Leuten, die nicht in Ehrfurcht erstarren, wenn sie Menschen in weiß sehen, sondern sehr kritisch alles hinterfragen und habe bisher tatsächlich zum Glück nur gute Erfahrungen gemacht. Was vielleicht auch am Status des Privatpatienten liegen mag.
Der geschilderte Fall läßt hoffen, daß der verantwortliche Oberarzt recht schnell in eine Situation kommt, in der er auf qualifizierte medizinische Betreuung angewiesen ist.
Die Patientenverfügen als ein Instrument der Solidarität gesehen
Die Allmacht des Arztes entsteht rechtlich gesehen außerdem dadurch, das er in Situationen, in der der Wille des Patienten unklar ist, sich verschiedener Rechtsfiguren bedient: Geschäftsführung ohne Auftrag, Gefahr im Verzuge, Verpflichtung aus Garantenstellung, rechtfertigender Notstand. Ärzte rechtfertigen ihr Handeln zudem in solchen Situationen damit, das sie ja verklagt werden würden, wenn sie nicht so handeln, wie sie handeln würden.
Eine Patientenverfügung und insbesondere eine Vorsorgevollmacht (man kann das alles googeln, sich Formulare ausdrucken, lieber Leser, Du bist jetzt nur noch zehn Minuten entfernt von Deiner selbstverschuldeten Unmündigkeit, aus der Du jetzt austreten kannst, wenn du Dich deines eigenen Verstandes bedienst, Sapere aude!), die einen Vertreter benennt, der Entscheidungen trifft, für den Fall, das man selbst nicht entscheiden kann, stellt rechtlich gesehen ein Stück Waffengleichheit her.
Um das zu illustrieren:
Wir bekamen eine nette ältere Dame auf die Intensivstation. Mit Patientenverfügung. Die Dame wurde kurze Zeit später für hirntot erklärt. Wir bekamen den Auftrag, Spenderkonditionierung zu betreiben. Wenn jemand hirntot ist, versagt auch ziemlich schnell das Herz-Kreislaufsystem und man muß einiges verballern, um den Patienten bis zur Explantation zu halten. Der behandelnde Arzt hatte aber nicht einmal die Patientenverfügung gelesen, in der die Dame sich dagegen aussprach, Organspender zu werden im Ernstfalle. Das gab uns Pflegende die Chance, uns mit der alten Dame solidarisch zu erklären und harte Hinweise auf den tatsächlichen Willen des Patienten führten dann am nächsten Tag zur Einstellung der Behandlung und ermöglichten ihr den Tod, den sie sich eigentlich gewünscht hatte.
In seiner Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung ? (Königsberg in Preußen, den 30. September 1784) spricht Kant auch von Faulheit und Feigheit, die Ursachen der selbstverschuldeten Unmündigkeit sind. Man kann aber in Umkehrung der Feigheit nicht so ohne weiteres von Tapferkeit sprechen. Im sokratischen Verfahren ist Tapferkeit das Wissen, „was zu fürchten und was zu lieben ist“. In unsolidarischem Zusammenhang mutig zu sein, kann mich ins Unglück stürzen. Der materielle Kern der Tapferkeit ist deshalb, genau wie bei der Erkenntnis, das Vertrauen.
Wenn ich als Pflegekraft also eine Patientenverfügung vorliegen habe, kann ich darauf vertrauen, mich nicht ins Unglück zu stürzen, wenn ich Arztanweisungen zuwider handle. Ich denke, dies ist ein gutes Beispiel für die Gewalt des Zusammenhangs.
Fehlerberichtigung
Vielleicht ist dies nicht ganz deutlich geworden: Wer Interesse hat an der Arbeit über Palliative Sorge, kann mich unter agtes
Fehlerberichtigung II
... agtes
Es gibt viele Schuldige an den Verhältnissen. Ein Teil des Problems ist auch die Weigerung der meisten Menschen, die banale Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass jeder stirbt, die wenigsten sind dabei gesund, und nicht jeder wird vorher 80. Der Ernstfall trifft sie fast immer unvorbereitet und liefert sie lämmisch ihrem blinden Vertrauen in unser Gesundheitswesen aus.
@Markus: Solange eine anderslautende Willenserklärung des Patienten nicht vorliegt, müssen zunächst alle lebenserhaltenden Maßnahmen unternommen werden. Man kann nicht auf Verdacht hin gegen das Leben eines Menschen entscheiden.
Liegt allerdings eine Verfügung vor, darf sie nicht gebrochen werden, das haben wir Frau Zypries` Engagement der letzten JAhre zu verdanken. Geschieht es doch, muss der Arzt mit rechtlicher Verfolgung rechnen, wenn auch nicht unbedingt mit Strafe. Problem ist nach meiner Erfahrung auch weniger das Sich-Hinwegsetzen über den erklärten Patientenwillen, sondern verwaschen formulierte Verfügungen, die keine klaren Kriterien oder Handlungsanweisungen für den intensivmedizinischen Ernstfall geben.
Der OA wird im Krankheitsfall die allerbeste Behandlung erhalten, da tragen alte Seilschaften. Das gilt auch für gesundheitspolitische Entscheidungsträger weiter oben - die Gewissheit, nie selbst betroffen zu sein.
Wer weiß, vielleicht gerät dieser Oberarzt auch an jemanden, der es noch einmal so richtig krachen lässt: Arterenol auf 99, Dialyse mit Nabi-Beuteln und Ecmo und Rotorestbett und IABP, also das Purgatorium noch zu Lebzeiten. Wir haben immer nur Wahrscheinlichkeiten. Keine Gewißheit.