kittykoma - 28. Okt, 23:02

der impuls, das als unterlassene hilfeleistung zu sehen und anzeigen zu wollen ist ja im prinzip richtig.
die finanziellen erwägungen sind grauenvoll. aber mich erschüttert etwas anderes noch mehr.
wenn ich den artikel richtig gelesen habe, ist die wahrscheinlichkeit ysehr hoch, daß der mann - trotz eigenständiger atmung - ein schwerer pflegefall sein wird. trotz seines todes wird er reanimiert, operiert, beatmet, am leben erhalten. da beginnt das geschäft.
gerätemedizin bedeutet, technische entscheidungen zu fällen. da sind finanztechnische entscheidungen nicht weit.

nachtschwester - 28. Okt, 23:36

Ihn zu reanimieren und zunächst zu operieren, also Hilfe zu leisten, war notwendig und richtig, denn ob jemand durch einen Herzstillstand und eine verzögerte Reanimation einen Hirnschaden erlitten hat, und in welchem Ausmaß, lässt sich erst nach Tagen feststellen. Man kann jemanden nicht auf den bloßen Verdacht hin nicht wiederbeleben, dass er vielleicht bleibende Schäden davonträgt. Das ist häufig gar nicht der Fall, oder die Ausfälle sind so gering, dass sie eine akzeptable Lebensqualität erlauben. Bis hierher lief ethisch und medizinisch alles rund.

In diesem Fall hat sich im Nachhinein herausgestellt, die präklinische Reanimation war nicht gut, kam zu spät oder hat zu lange gedauert, dieser Mensch wird nie wieder kommunizieren, essen, gehen, denken. An diesem Punkt ging das unwürdige Geschachere los.
kittykoma - 29. Okt, 13:22

ich verstehe das schon. mir wills trotzdem nicht in den kopf. ich möchte nirgendwo als halbe leiche rumliegen sondern sterben.
aber die grenze ziwschen leben retten können und tod verlängern ist so schmal.
nachtschwester - 30. Okt, 02:09

Genau, es ist komplex und kaum entscheidbar. Definiere mal "halbe Leiche" in einer Patientenverfügung so hieb- und stichfest, dass ein Intensivmediziner damit etwas anfangen kann, was wirklich zweifelsfrei in Deinem Sinne ist. Ich habe bisher eine einzige gesehen, die im Ernstfall keinen Interpretationsspielraum ließ. Und liegt gar keine Willenserklärung vor, und haben die Ansprechpartner, die Angehörigen, sich noch nie einen Gedanken zum Thema gemacht, ist der Spielraum erst recht in jede Richtung dehnbar, je nach Interessenlage der Behandelnden.

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 

Tagesdosis

Liebste Nachtschwester, durch...
Liebste Nachtschwester, durch beruflichen Aufenthalt...
Markus (Gast) - 4. Nov, 23:31
Ein Hoch auf glutvollen...
Ein Hoch auf glutvollen Schwung! Miss Platnum ist prima.
Au-lait - 3. Nov, 13:32
Das Hirn regelt vieles,...
Das Hirn regelt vieles, aber nicht alles. Ich wünsch...
Etosha (Gast) - 2. Nov, 17:48
Gegen Wien wäre...
Gegen Wien wäre überhaupt gar nichts einzuwenden!...
nachtschwester - 27. Okt, 20:17
Also Wien ...
ja, das wäre nett. Falls der Job nicht so toll...
sokrates2005 - 27. Okt, 19:23
Frau Nachtschwester,...
Frau Nachtschwester, ich bin mir sicher, sie werden...
nina (Gast) - 27. Okt, 16:55
In Großmutters...
Liisa und Kaltmamsell verlinken auf sie, für mich...
nachtschwester - 26. Okt, 23:28
Genial!
Genial!
chSchlesinger - 26. Okt, 23:02

Zustand nach

Oktober 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 2 
 5 
 6 
 7 
 9 
11
12
13
15
16
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
29
30
31
 
 
 
 
 

Verordnungen

Allgemeinzustand

Du bist nicht angemeldet.
Counter

Status

Online seit 1339 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 4. Nov, 23:31
Locations of visitors to this page



Suche

 

Anamnese
C2-Abusus
Ergotherapie
Externe Einsätze
Fallstudien
Häusliches Umfeld
Intensivstation
Kontraindikation
Krankheitsbilder
Kuraufenthalte
Personalangelegenheiten
Teambesprechung
Verlorengegangene Personen
Zufallsbefunde
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren